| Grobreinigung | Um die Verschleppung gesundheitsschädlicher Reaktionsprodukte oder anhaftender Gefahrgutreste nach Gefahrguteinsätzen zu vermeiden, ist noch an der Einsatzstelle eine Grobreinigung der Schutzkleidung und Geräte durchzuführen. Somit sind mindestens die wahrnehmbaren Ruß- oder Gefahrgutspuren zu beseitigen. |