Garagen dienen dem Unterstellen von Kraftfahrzeugen. Sie sollten nicht zweckentfremdet als Abstell- oder Rumpelkammer genutzt werden...
Die heißen Maschinenteile des Kraftfahrzeugs stellen in geschlossenen Räumen eine ideale Zündquelle dar. Deshalb in Kleingaragen (bis 30m²):
Kein Benzin oder Dieselkraftstoff neben Tankinhalt und Reservekanister (max. 20 l) lagern (Die jeweiligen Bau- und Baudurchführungsverordnungen der Bundesländer sind zu beachten).
Keine Flüssiggasflaschen (Propan, Butan, Campinggas) aufbewahren.
Farben, Lacke, Verdünner, Spraydosen und andere Flüssigkeiten der Gefahrenklasse A1 auf ein Mindestmaß beschränken.
Besondere Vorsicht ist bei Schweiß-, Schneid- und Trennarbeiten geboten. Vor Beginn der Arbeiten Farben, Lacke usw. aus der Garage entfernen oder vor Funkenflug sichern. Achtung: In Garagen dürfen öl- bzw. fetthaltige Putzwolle und Putzlappen nur in dichtschließenden Behältern auf sicht brennbaren Stoffen aufbewahrt werden. Für ausreichende Lüftung der Garage sorgen!
Bei einer Brandausdehnung sofort Notruf 112 wählen!